Krank, und jetzt anrufen

Du musst deinem Arbeitgeber 2 Dinge sagen: dass du heute nicht arbeiten kannst und wie lange es voraussichtlich dauert. Unten steht der Text zum Vorlesen, dazu die Fristen aus dem Gesetz und was dein Chef verlangen darf.

Der Anruf dauert eine halbe Minute. Trotzdem überlegen viele vorher 10 Minuten, wie sie anfangen sollen.

Dabei liegt der Inhalt fest. Dein Arbeitgeber muss wissen, dass du ausfällst und wie lange voraussichtlich. Mehr verlangt das Gesetz nicht von dir, und mehr musst du am Telefon auch nicht sagen.

Der Text zum Vorlesen

Wenn jemand rangeht:

Guten Morgen, hier ist [Vorname Nachname]. Ich bin krank und kann heute nicht arbeiten. Voraussichtlich falle ich [bis Mittwoch] aus. Sobald ich mehr weiß, melde ich mich.

Das ist der ganze Anruf. Keine Diagnose, keine Entschuldigung, keine Erklärung, warum es ausgerechnet heute passiert.

Hängt ein Termin an dir oder liegt etwas Angefangenes auf deinem Tisch, kommt ein Satz dazu:

Die Baustelle in der [Lindenstraße] ist für [Dienstag um 8 Uhr] eingeplant, [Herr Schneider] hat die Unterlagen dafür.

Dieser Satz ist freiwillig. Er kostet dich 5 Sekunden und erspart dir am Nachmittag 3 Rückfragen im Krankenbett.

Wann du anrufen solltest

Das Gesetz sagt „unverzüglich”. Damit ist gemeint: ohne schuldhaftes Zögern, so steht es in § 121 Absatz 1 BGB. Eine Uhrzeit nennt das Gesetz nicht.

Üblich ist der Anruf vor Arbeitsbeginn, und zwar an dem Tag, an dem du ausfällst. Wer um 7 Uhr anfängt, meldet sich vor 7 Uhr. Der Grund ist praktisch, nicht juristisch: Je früher der Betrieb Bescheid weiß, desto eher kann er umplanen.

Wen du anrufst, steht oft im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Meist ist es die direkte Führungskraft, manchmal die Personalabteilung. Wenn du es nicht sicher weißt, ruf beide an. Eine Meldung zu viel hat noch niemandem geschadet.

Was dein Arbeitgeber verlangen darf

Die Regeln stehen in § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes:

  • Du meldest unverzüglich, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange es voraussichtlich dauert.
  • Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, braucht es eine ärztliche Bescheinigung, spätestens am darauffolgenden Arbeitstag.
  • Dein Arbeitgeber ist berechtigt, sie früher zu verlangen, auch ab dem 1. Tag.
  • Dauert es länger als bescheinigt, braucht es eine neue Bescheinigung.

Wie die Bescheinigung zu deinem Arbeitgeber gelangt, ist je nach Fall unterschiedlich geregelt (§ 5 Absatz 1a EntgFG). Frag im Zweifel in deiner Personalabteilung nach, nicht in einem Forum.

Das hier ist keine Rechtsberatung. Im Arbeits- oder Tarifvertrag kann vieles genauer geregelt sein, etwa wen du anrufst und bis wann.

Was du nicht sagen musst

Die Diagnose. Im Gesetz steht „die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer”. Was dir fehlt, steht dort nicht. Du darfst es erzählen, wenn du willst. Müssen musst du nicht.

Ebenfalls nicht nötig: wo du dich gerade aufhältst, ob du schon beim Arzt warst und was du am Wochenende gemacht hast.

Wenn jemand nachhakt, hilft ein ruhiger Satz: „Ich bin arbeitsunfähig, die Bescheinigung reiche ich ein.”

Wenn niemand rangeht

Das ist der Normalfall um kurz vor 7 Uhr. Dann sprichst du auf, und zwar vollständig, weil niemand nachfragen kann.

Guten Morgen, hier ist [Vorname Nachname] aus [der Montage]. Ich bin krank und falle heute aus, voraussichtlich [bis Mittwoch]. Meine Nummer ist [0170 1234567]. Erreichbar bin ich den ganzen Tag.

3 Dinge entscheiden, ob diese Nachricht funktioniert:

  • Dein Name am Anfang. Nicht am Ende, nicht genuschelt. Wer erst nach 20 Sekunden erfährt, wer da spricht, muss sie noch einmal abhören.
  • Die voraussichtliche Dauer. Ohne sie muss jemand zurückrufen, und das bist dann wieder du.
  • Deine Nummer, langsam und am Ende noch einmal. Eine Nummer, die niemand mitschreiben kann, ist keine Nummer. Mehr dazu steht unter Um einen Rückruf bitten.

Fällt durch deinen Ausfall ein Kundentermin aus, sagst du ihn am besten selbst ab, sobald es dir besser geht. Wie das in 2 Sätzen geht, steht unter Einen Termin telefonisch absagen.

Quellen

Alle Angaben zu anderen Anbietern stammen von deren eigenen Seiten, abgerufen am genannten Datum.

Noch Fragen?

Was macht ein Telefonassistent?

Er nimmt Anrufe an, wenn du nicht kannst. Anruf Guru meldet sich mit deiner Ansage, der Anrufer spricht seine Nachricht auf, und daraus wird der nächste Schritt: Termin im Google Kalender, Ticket in Stichworten, SMS bei Eiligem oder Eintrag in der Spam-Gruppe.

Spricht Anruf Guru mit meinen Anrufern?

In den Tarifen Basic und Business Starter nicht. Anruf Guru meldet sich wie ein Anrufbeantworter, der Anrufer spricht seine Nachricht auf, und Anruf Guru verarbeitet sie. Gespräche in Echtzeit kommen mit dem Tarif Realtime.

Kann ich eine Nachricht nachhören?

Nein. Eine Tonaufnahme wird nicht gespeichert. Du liest das Transkript und die Stichworte, einen Abspielknopf gibt es nicht.

Was passiert mit den Daten meiner Anrufer?

Gespeichert werden Rufnummer, Zeitpunkt, Transkript, Stichworte und gebuchter Termin, und zwar in Frankfurt am Main. Eine Tonaufnahme wird nicht gespeichert, es gibt also nichts zum Abspielen. Für die Umwandlung in Text und für die Auswertung arbeiten wir mit Dienstleistern; diese Schritte können heute außerhalb der EU stattfinden. Welche Dienstleister beteiligt sind, steht vollständig in der Datenschutzerklärung.

Ende der
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